Ägypten Wissen

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Touristen und Durchreisende dürfen bei der Einreise Gegenstände, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw., zollfrei mitführen. Dazu zählen unter anderem auch: Persönlicher Schmuck (muss in einem besonderen Formular, beim Zoll erhältlich, deklariert werden; wird bei der Ausreise wieder einbehalten), 1 Fotoapparat (Digi.kamera) mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten (Videokamera sollte man bei Einreise vom Zoll im Pass eintragen lassen; bei Ausreise wieder löschen lassen), 1 Laptop oder Reiseschreibmaschine, 1 Kofferradio, 1 Tonbandgerät, 1 Walkman, 1 MP3 Player, 1 Plattenspieler mit Schallplatten, 1 tragbares Musikinstrument, 1 Fernglas, 1 Kinderwagen, Campingausrüstung, Sportgeräte (bei Einreise vom Zoll im Pass eintragen lassen; bei Ausreise wieder löschen lassen). Wer für seinen persönlichen Bedarf Tabakwaren oder Alkohol mitbringen möchte, kauft praktischerweise erst nach Passieren der Zollkontrolle ein. Denn in Ägypten steht der Duty-free-Bereich auch ankommenden Gästen zur Verfügung – innerhalb 48 Stunden nach Ankunft und maximal dreimal pro Jahr.

Zollfrei sind außerdem:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250g Tabak, 1 Liter alkoholische Getränke, eine angemessene Menge Parfüm und Eau de Toilette; Geschenke im Gesamtwert von ca. 100 ägypt. Pfund.
Verboten ist die Mitnahme von Narkotika, Drogen u.ä. Für die Ausfuhr von Teppichen ist eine Genehmigung des Handelsministeriums notwendig (veranlassen, dass der Händler sie besorgt). "Offiziell" ist die Ausfuhr von in Ägypten gekauften Gold- und Silberwaren verboten.

Zollfrei für die Rückreise: Zigaretten: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Schweiz: 50) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. Alkoholische Getränke: 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22% vol. (Schweiz: über 15 Grad) oder 2 Liter Schaumwein, Likör oder sonstigen Wein (Schweiz: gegen Bezahlung der Einfuhrabgaben: max. 10 Liter). Kaffee/Tee: 500g Kaffee oder 200 Gramm Kaffee-Auszüge. Tee unterliegt keinen speziellen Abgabebestimmungen. Parfums/Eau de toilette: 50g Parfums oder 0,25 Liter Eau de toilette. Andere Waren Deutschland:€ 175 je Reisender; Österreich:€ 175 ( Reisende unter 15 Jahren: € 90); Schweiz:200 SFR ( Reisende unter 17 J.: 100 SFR ).
Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, Korallen und Muscheln aus Ägypten auszuführen.

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Die neue Handgepäck-Bestimmung
Der Info-Flyer zu den neuen Handgepäckbestimmungen fasst die wesentlichen Informationen zusammen. Über info@fraport.de können Sie sich den neuen Handgepäck-Flyer direkt bestellen. ›› PDF downloaden. Selbstverständlich können Sie wie gewohnt in den Duty Free & Travel Value Shops nach Lust und Laune einkaufen. Denn alle Waren, die Sie nach der Bordkartenkontrolle einkaufen, entsprechen den Sicherheitsstandards.

Verboten ist die Mitnahme von Narkotika, Drogen u.ä. Auf Missbrauch weicher wie harter Drogen stehen empfindliche Strafen, die selten, aber regelmäßig auch an westlichen Ausländern verhängt werden. Drogen wie Bango und Haschisch (Haschiesch, mit lang gezogenem »I« und betont auf der zweiten Wortsilbe) sind durchaus populär, aber streng verboten.